Code 11

Die Historie des EEEC-"Maßstabs"

Zwei Jahre ist es nun her, seit EEEC-Konstrukteur Haymo Bogg die bisherigen Richtlinien für die Konstruktion von EEEC-Modellen herausgegeben hat. Diese waren damals ein konsequenter Schritt zur Vereinheitlichung der oft "Pi mal Daumen" gebauten EEEC-Modelle. Die UIC-Reisezugwagen von Software Untergrund wiesen eine Länge von 26,4 EEEC-Metern auf (also 1:1), die Höhe war jedoch vor allem aufgrund der zu hohen Dächer stark übertrieben (ca. 1:1,2). Die Breite der meisten Fahrzeuge lag bei 3 oder 3,2 EEEC-Metern. Bei den Gebäuden auf der Original-CD betrug der Maßstab fast 1:2! Durch die Häuser von Heinz Tekauz (meist im Maßstab 1:1,1) wurde hier erstmals die Möglichkeit geschaffen, überhaupt einigermaßen maßstäblich zu bauen. Die Anpassung des Rollmaterials war nur folgerichtig.

Interessanterweise wurden bei der Konzeption von EEEC die Fehler der Modellbahn-Hersteller fast exakt übernommen. Hierzu gehörte auch die schwer nachvollziehbare Entscheidung, lange Wagen zu verkürzen. Zumal gerade aufgrund der riesigen Grundfläche von EEEC jeglichem Anlass zur Verkürzung die Begründung entzogen ist. Platzmangel gibt es beileibe nicht! Diese Vorgehensweise ist vielleicht damit zu erklären, dass zum Abgreifen der Maße der ersten SU-Modelle möglicherweise Modellbahn-Fahrzeuge anstelle des Vorbilds herhalten mussten. Auch in den bisherigen EEEC-Richtlinien hatte der Bezug zur Modellbahnwelt offenbar Vorrang gegenüber dem Bezug zum realen Vorbild. Wie heißt es da doch so schön: "Maßstäblich richtig gezeichnete Schnellzugwaggons wirken oft zu lang, da wir von der Modelleisenbahn gewohnt sind, daß lange Schnellzugwaggons verkürzt sind."

Doch warum das Vorbild ignorieren? Selbst die Modellbahn-Industrie - abgesehen von einem namhaften deutschen "Blechspielzeug-Hersteller" - hat längst eingesehen, dass 26,4-m-Reisezugwagen nun einmal ziemlich lang sind und auch sein sollten. Wahre Modellbahner (schaut Euch mal diverse Clubanlagen an) fahren inzwischen durchweg unverkürzt. Wer mit dem Platz nicht klar kommt, muss schließlich nicht HO fahren, sondern kann auch Spur Z, N oder TT wählen!

Code 11 - eine neue "Betriebsordnung" für EEEC

Bei der Konstruktion des ersten "eigenen" Straßenbahn-Modelle musste ich mich intensiv mit der bisherigen Konstruktions-Richtline auseinandersetzen. Nirgends war dokumentiert, ob nur lange Schnellzugwagen verkürzt werden oder generell alles verkürzt wird. Und dann die Frage: Wann ist ein Fahrzeug kurz und wann lang? Und wie verkürzt man Räder? ;-) Verzweifelt recherchierte ich bei bestehenden Modellen und musste feststellen: Der angestrebte Standard, basierend auf dem Maßstab 1:1,15, wurde nur selten konsequent umgesetzt! Auch kürzere Fahrzeuge wurden zusätzlich verkürzt, jedoch nicht 1:1, sondern in der Regel 1:1,1 bis 1,13. Bei den Fahrzeughöhen reicht die Überhöhung von 1:1,1 bis 1:1,2! Bei elektrischen Fahrzeugen besteht ohnehin selbst noch bei 1:1,5 das Problem, Stromabnehmer z. T. extrem stauchen zu müssen. Bei großzügiger Betrachtung könnte man davon ausgehen, dass in der Regel der Maßstab so um die 1:1,12 herum tendiert. Aber wie gesagt: Genaues weiß man nicht.

Ich habe Nägel mit Köpfen gemacht und beschlossen, sämtliche Fahrzeuge im Maßstab 1:1,1 zu bauen (mit gewisser Toleranz bis 1:1,12). Das Ganze bezeichne ich als "Code 11" - "11" wie "1,1". Immobilien baue ich schon von Anfang an in dieser Größe. Dass ich ohnehin einer der letzten aktiven EEEC-Konstrukteure war, vereinfachte die Sache ungemein. Meine 26,4-m-Reisezugwagen waren zunächst Studienobjekte, anhand derer ich prüfen wollte, wie sich die neue Maßstäblichkeit in der Praxis auswirkt. Ich habe hierbei bewusst auf "Allerweltstypen" zurückgegriffen, um von Anfang an einen breiten Einstieg zu ermöglichen. Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, dass ich weder die Verdienste anderer Konstrukteure schmälern noch die generelle Qualität anderer Modelle in Frage stellen möchte. Ich sehe Code 11 und alle neuen Modelle als konsequente Weiterentwicklung und nicht als Konkurrenz an. Inzwischen habe ich dankenswerterweise Unterstützung von Detlev Schmidt erhalten, der Tools programmiert hat, mit denen es möglich ist, auch ältere Modelle (relativ) unproblematisch umzurechnen. Ich freue mich, dass auch einige ältere Konstrukteure mein Vorhaben unterstützen, auch wenn sie nicht mehr für EEEC konstruieren und möchte mich dafür ausdrücklich bedanken.

Inzwischen ist Code 11 zu einer essentiellen Komponente von ViewEEEC geworden. Dort laufen zwar auch andere Modelle, wer aber wirklich maßstäblich fahren will, muss notwendigerweise auf Code-11-Modelle zurückgreifen.

Das Code-11-Manifest

Grundsätzliches

Grundmaßstab ist 1:1,1, d. h. 1,1  EEEC-Meter bzw. 1100 Konstruktor-Einheiten sind 1 Vorbildmeter. Aus Gründen der Kompatibilität zu bisherigen Modellen kann der Maßstab in allen Dimensionen bis auf 1:1,12 erweitert werden. Maßstabsverzerrungen (wie z. B. Verkürzungen) außerhalb dieses Toleranzbereiches sind nicht mehr zulässig. Jegliche Maßstabserweiterungen sollen, falls notwendig, möglichst unauffällig geschehen (z. B. im Dachbereich oder Abstand SOK - Wagenboden). Räder sollen stets im Grundmaßstab angelegt werden. Die Breite von Eisenbahnwaggons richtet sich nicht mehr nach einem Einheitswert, sondern nach der tatsächlichen Breite im Maßstab 1:1,1. Dies führt dazu, dass vorbildgetreu (!) längere Wagen schmäler werden als kürzere. Zweiachser werden demnach also fast immer breiter sein als Vierachser. Bisher war es eher umgekehrt.

Modelle für ViewEEEC

Zur Anpassung der Spurweite sollen vereinfachte zweidimensionale Räder - also Räder ohne Laufflächen und Spurkränze

  • bei EEEC-Breitspur 100 EEEC-cm,
  • bei Normalspur 84 EEEC-cm und
  • bei Meterspur 60 EEEC-cm

in der auf 1:1,1 skalierten Endausführung von der Gleismitte entfernt liegen, so dass diese Räder bei Gleisen für ViewEEEC etwa in der Mitte des Schienenkopfes laufen. Hierdurch wird ein optisch stimmiger Eindruck erzeugt.

Für dreidimensionale Räder - also Räder mit Laufflächen und Spurkränzen - können die Verhältnisse des Vorbilds exakt maßstäblich übernommen werden.

Straßenfahrzeuge

Aus technischen und optischen Gründen müssen bei Straßenfahrzeugen Verschiebungen vorgenommen werden.

Horizontale Verschiebung:

Die Längs-Mittelache von Straßenfahrzeugen wird generell um 1,32 EEEC-Meter (= 120 Konstruktor-Einheiten bei Anlegen der Konstruktionszeichnung im exakten Maßstab 1:1,1 bzw. 1,20 Vorbildmeter) zum Straßenrand hin verschoben. Bei LKWs und Bussen mit einer größtmöglichen Breite von 2,75 EEEC-Metern (= 250 Konstruktor-Einheiten bei Anlegen der Konstruktionszeichnung im exakten Maßstab 1:1,1 bzw. 2,50 Vorbildmeter) würde in diesem Fall die linke Seite 5,5 EEEC-cm (= 5 Konstruktor-Einheiten bei Anlegen der Konstruktionszeichnung im exakten Maßstab 1:1,1 bzw. 5 Vorbild-cm) über die Straßenmitte hinausragen.

Vertikale Verschiebung:

Die Fahrbahn der originären EEEC-Straßen liegt nicht auf Höhe der Schienenoberkante (SOK = 1 EEEC-Meter), sondern nur auf 80 EEEC-cm Höhe, während die Fahrbahnhöhe diverser als Immobilien erhältlicher Straßenmodule zwischen 86 und 90 EEEC-cm schwankt. Straßenfahrzeuge, die auf Höhe SOK belassen werden, "schweben" also 20 EEEC-cm über der Fahrbahn, während solche, die auf EEEC-Straßenhöhe gesetzt werden, bei den Straßenmodulen "einsinken" würden. Als optischer Kompromiss werden alle Straßenfahrzeuge um 11 EEEC-cm (bzw. 10 x 1,1 Konstruktor-Einheiten) gegenüber SOK abgesenkt. So wird bei annähernd exakter Positionierung auf Straßenmodul-Höhe gleichzeitig der "Schwebe"-Effekt auf originären EEEC-Straßen abgeschwächt.

Benennung

Die Benennung sollte einheitlich erfolgen. Sie dient der leichten Auffindbarkeit, insbesondere in der Auswahlliste des Rollmaterial-Dialogs:

  1. Abkürzung der Bahnverwaltung (bzw. Strab, Bus, Pkw etc.)
  2. Obergattung/Reihe/Einsatzbereich
  3. Untergattung/Baureihe/Nummer
  4. Epoche (in römischen Zahlen, groß) bzw. Zeitraumangabe
  5. Fahrzeugteil/Serie/Farbe/Ausführung.

Da sich technisch keine Probleme ergeben, können Umlaute im Namen benutzt werden. Bei ausländischen Modellen kann eine Übersetzung in die jeweilige Landessprache erfolgen.

Zur Vermeidung von Verwechslungen erfolgt eine Zusatzkennzeichnung:

  • Handelt es sich überwiegend um eine Neukonstruktion und existiert bereits ein älteres Modell mit derselben oder einer ähnlichen Bezeichnung, wird am Ende des Namens, abgetrennt durch ein Leerzeichen, ein "n" angehängt.
  • Handelt es sich überwiegend um eine Umskalierung eines bereits vorhandenen Modells, wird am Ende des Namens, abgetrennt durch ein Leerzeichen, ein "u" angehängt.

Kein Postfix ist erforderlich, wenn

  • ein Code-11-Modell ein reines Update ist und das Ursprungsmodell nicht mehr angeboten wird.
  • es sich um ein völlig neues Modell handelt.
  • sicher gestellt ist, dass innerhalb einer Modellreihe selbst bei einzelnen - auch für die Zukunft geplanten - Modellen dieser Reihe keine Verwechslungsgefahr besteht. Bei Reihen sollte grundsätzlich eine einheitliche Benennung entweder generell mit oder ohne Postfix erfolgen.
  • ein Vorgängermodell nach einem völlig anderen Schema benannt wurde. Vorzugsweise sollte - in Absprache mit dem Erbauer des Ursprungsmodells - für Code-11-Modelle immer das o. g. Einheitsschema benutzt werden.

Beispiele:

  • DB Nah Bnrzb 724 III n
  • DB Güter Gs 212 III alt
  • Strab KR GT6 60er A-Teil
  • Tram SNCV ART Serie 2 cr-g

Vorteile

Die Code-11-Plakette

Diese Plakette kann von allen Konstrukteuren (z. B. auf Webseiten) übernommen werden, um (ausschließlich) Modelle zu kennzeichnen, die entsprechend dem Code-11-Manifest gebaut sind. Sie kann über den Browser mit der rechten Maustaste "Bild speichern unter" bzw. "Grafik speichern unter" kopiert werden.